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Welfen-Verlag übernimmt Belieferungsrechte des Lesezirkels Albert Daffner in Emmendingen

Zum 1. Juli 2026 übernimmt die Welfen-Verlag A. Gerstmayer GmbH & Co. KG die Belieferung der Kundinnen und Kunden des bisherigen Lesezirkels Albert Daffner mit Sitz in Emmendingen. Am bisherigen Standort entsteht künftig die neue Betriebsstätte „Der Lesezirkel, Zweigniederlassung der Welfen-Verlag A. Gerstmayer GmbH & Co. KG“. Auch für den Standort Illu-Service in Waldshut-Tiengen, der seit 1994 zur Welfen-Verlag Gruppe gehört, ist die Übernahme ein starkes Zeichen. Die Unternehmensgruppe bekennt sich damit ausdrücklich zur langfristigen Zukunft des Lesezirkels und zur regionalen Weiterentwicklung dieses traditionsreichen Geschäftsfeldes. Für die Kundinnen und Kunden des bisherigen Lesezirkels Albert Daffner wird sich im täglichen Ablauf nichts ändern. Die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bleiben erhalten, ebenso die gewohnten Kontaktdaten und die bewährte persönliche Betreuung vor Ort. Gleichzeitig eröffnet die Einbindung in die Welfen-Verlag Gruppe zusätzliche Möglichkeiten – etwa durch gewachsene Einkaufsstrukturen, ein breites Zeitschriftensortiment und die Erfahrung mehrerer regional verankerter Lesezirkelstandorte.

86 Prozent der Grundschulkinder nutzen Zeitschriften

Beeindruckende Ergebnisse des Kids-Medien-Kompass 2022

Allgemeinläufig gilt "Der Nachwuchs sitzt nur noch vor Smartphone und PC". Doch der Stuttgarter Kindermedienverlag Blue Ocean Entertainment beweist mit seiner Studie 'Kids-Medien-Kompass' erneut das Gegenteil. Die Untersuchung belegt einmal mehr die hohe Wertschätzung, die Kinder Zeitschriften entgegenbringen. Rund 86 Prozent der Grundschüler lesen Kindermagazine, 37 Prozent davon mindestens wöchentlich. Das weit verbreitete Bild vom zufrieden vor dem Bildschirm hockenden Kind, stellt sich als völlig falsch heraus.

Belieferung von Bibliotheken mit Lesemappen ist erlaubt

OLG Nürnberg schafft Rechtssicherheit für Bibliotheken.

Der Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften zur Auslage in öffentlichen Bibliotheken ist ausnahmslos erlaubt. Das hat das OLG Nürnberg in seinem aktuellen Urteil (Az.: 3 U 3129/19) entschieden. Auch der Verbleib einzelner Miet-Zeitschriften im Bibliotheksbestand sei im konkreten Einzelfall zulässig. Zwar müssten die Zeitschriften auch wieder abgeholt werden, aber nur in dem Fall, in dem ein Verlag dem längerfristigen Verbleib der Zeitschriften in Bibliotheken nicht zugestimmt hat und wenn die betreffende Zeitschrift zum Zeitpunkt der Abholung in der Bibliothek sei. Damit gibt es für Bibliotheken weiterhin keine juristischen Probleme beim Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften.

Friseure ab 1. März 2021 wieder geöffnet

Zeitschriften dürfen den Kunden weiter angeboten werden

Seit dem 1. März 2021 dürfen die Friseure wieder Ihre Salons öffnen. Auch der Lesezirkel Weltblick beliefert wieder seine zahlreiche Kunden aus dem Friseurhandwerk mit Zeitschriften. Die Auslage von Zeitschriften ist weiterhin in Friseursalons erlaubt. Sie dürfen den Kunden unter den bisherigen Hygieneschutzmaßnamen (Einhaltung von Handhygiene und Tragen eines zulässigen Mund-Nasen-Schutzes) angeboten werden.